Arbeitnehmerüberlassung

USG: Arbeitnehmerüberlassung mit kompetentem Personal nach gesetzlichen Vorschriften

Die Arbeitnehmerüberlassung von USG Dienstleistungen – darauf können Sie sich verlassen. Möglicherweise lassen Sie die von uns angebotenen Dienstleistungen von Ihren eigenen Arbeitern oder Angestellten ausführen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber dazu kommen, dass für einen gewissen Zeitraum die Mitarbeiterzahl erhöht werden muss. Ihre Firma muss sich folglich um die Einstellung kümmern, die Vorstellungsgespräche führen oder auch die Abrechnung machen.

Es geht auch anders: Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Dreiecksverhältnis gebildet. Die USG Dienstleistungs GmbH als Entleihunternehmen stellt einen oder auch mehrere Arbeitnehmer ein und überlässt diese Ihrem Unternehmen. Der Vertrag zwischen Entleih- und Verleihunternehmen wird folglich Arbeitnehmer-überlassungsvertrag bezeichnet. Wir kümmern uns nach Ihren Vorgaben um das Personal und stellen es Ihnen in der gewünschten Anzahl leihweise und zuverlässig zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen regeln wir mit Ihnen in einem dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entsprechenden Arbeitnehmerüberlassungs-
vertrag. Die Vorteile für den Arbeitgeber liegen auf der Hand: Sie können schnell und flexibel auf unser vorselektiertes Personal zurückgreifen, ohne langwierige Bewerbungsphasen. Das spart Geld und Zeit.

Die USG Dienstleistungs GmbH verfügt über die Erlaubnis zur Arbeitnehmer-überlassung und über entsprechende aktuelle Referenzen, die teilweise einsehbar sind.

USG Dienstleistungs GmbH
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85757 Karlsfeld/München
Deutschland
+49 8131 33 80 331
+49 162 33 80 333  (24h)

sabbagh@usg-dienstleistungen.de

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